Wasserversorgung in Malta
2.7.2010
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-5459/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Edward Scicluna (S&D)
Malta droht eine Krise, was die einzige Wasserressource des Landes, d. h. seine Grundwasserversorgung, anbelangt. Die Grundwasserentnahmerate übersteigt die der Grundwasserneubildung, und nach Expertenmeinungen könnte es 2025 womöglich kein Wasser für den menschlichen Gebrauch mehr geben. Auf diese für die maltesischen Inseln bedrohliche Lage wies die FAO 2006 in ihrem Water Resources Review für Malta hin, in dem die Rahmenbedingungen für eine nationale Wasserpolitik festgelegt sind, die auch den Verpflichtungen Maltas im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie der EU Rechnung tragen würde. Eine nationale Wasserpolitik lässt in Malta jedoch noch immer auf sich warten.
Neben 8500 registrierten Tiefbrunnen gibt es eine unbekannte Zahl nicht angemeldeter Brunnen, aus denen Grundwasser entnommen wird; damit ist Malta vermutlich das Land mit der höchsten Dichte an Grundwasserentnahmestellen in der Welt. Maltas Grundwasserleiter wären nachhaltig in der Lage, 12 bis 23 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr zu liefern.
Schätzungen zufolge werden heute aber 35 Millionen Kubikmeter aus privaten und öffentlichen Tiefbrunnen entnommen, und es ist mit weiteren Steigerungen zu rechnen, was zur Versalzung der Grundwasserleiter führt. Die entnommenen Wassermengen werden weder gemessen noch mit Gebühren belegt, d. h. die Entnahme ist kostenlos. Da nur das öffentliche Wasserversorgungsunternehmen (Water Services Corporation) über eine Lizenz zur Grundwasserentnahme verfügt, wird an den mehr als 8 500 Tiefbrunnen somit illegal Wasser gezapft.
Ist der Kommission bekannt, dass die maltesische Regierung es verschiedenen illegalen Brunnennutzern weiterhin erlaubt, Wasser kostenlos zu entnehmen, obwohl in der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG[1]) nachdrücklich gefordert wird, dass die Mitgliedstaaten nachhaltige und umweltfreundliche Praktiken des Wasserverbrauchs fördern müssen?
Im Jahr 2000 setzte die Europäische Union den Dezember 2009 als Frist für die Vorlage einer Strategie zur Bewirtschaftung der Wasserressourcen fest. Was wird die Kommission unternehmen in Anbetracht der Tatsache, dass ihr die maltesische Regierung nicht die gemäß Wasserrahmenrichtlinie geforderten Informationen über die Umsetzung der Richtlinie hat zukommen lassen?
Welche Garantien kann die Kommission den maltesischen Bürgern bieten, dass sie als Mitglieder der Europäischen Union nicht wegen Nichteinhaltung von EU‑Rechtsvorschriften ihre einzige natürliche Grundwasserquelle verlieren?
- [1] ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.
ABl. C 191 E vom 01/07/2011