Antwort von Herrn Dalli im Namen der Kommission
14.7.2011
Im Rahmen der Entscheidung 2009/470/EG des Rates[1] über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich hat die Kommission in den letzten Jahrzehnten die Programme der Mitgliedstaaten zur Tilgung der Tollwut umfangreich finanziell gefördert. Da die Tollwut in der EU hauptsächlich durch frei lebende Füchse verbreitet wird, unterstützt die Kommission deren orale Immunisierung. Die von der EU geförderten Programme waren äußerst erfolgreich; daher tritt diese Seuche derzeit nur noch sehr begrenzt in der EU auf. Es war nie erforderlich, die Population streunender Hunde einzudämmen, um die Tollwut in der EU zu tilgen; deshalb ist dies auch nicht Bestandteil der EU‑Programme.
Es gibt keine EU-weit harmonisierten Rechtsvorschriften für den Schutz streunender Hunde. Daher fällt diese Angelegenheit in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Allerdings hat die Kommission die Arbeit der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) aktiv unterstützt, damit spezielle Leitlinien für die Populationskontrolle streunender Hunde entwickelt und ihre Umsetzung gefördert werden.
Die Kommission ist zudem überzeugt, dass die nicht hinnehmbare Praxis zum Teil auf fehlendem Grundwissen über den Tierschutz beruht. Um hier anzusetzen, wird die Kommission im Oktober 2010 die erste internationale Konferenz über Aufklärung und Tierschutz veranstalten.
Darüber hinaus arbeitet die Kommission mit anderen Organisationen zusammen, um die Website „Carodog“[2] aufzubauen, die als Informationssystem für Wissensmanagement in Bezug auf Hundepopulationen zwecks verantwortungsvoller Hundehaltung dienen soll.
ABl. C 216 E vom 22/07/2011