Nichtanwendung der Verordnungen (EG) Nrn. 998/2003, 882/2004, 388/2010 sowie der Richtlinie 92/95/ΕWG über die Verbringung von Heimtieren
24.8.2010
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-6868/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Nikolaos Chountis (GUE/NGL)
In verschiedenen Veröffentlichungen, von Bürgern sowie von Tierschutzorganisationen wird immer wieder die illegale Ausfuhr von Heimtieren aus Griechenland in andere EU‑Länder kritisiert.
Konkret wird beklagt, dass sich Einzelpersonen und Vereinigungen unter Verstoß gegen nationale Vorschriften über den Umgang mit herrenlosen Tieren, die gemäß dem Gesetz 3107/03 den Gemeinden gehören, und in Zusammenarbeit mit Vereinigungen aus EU‑Mitgliedstaaten herrenlose Tiere aneignen und sie mit unbekanntem Ziel ins Ausland ausführen, um sie kommerziell zu nutzen.
Die Verbringung dieser Tiere, die unter schlimmsten Bedingungen erfolgt, das Schicksal, das sie an ihrem Zielort erwartet, sowie die illegale kommerzielle Ausbeutung stellen einen eklatanten Verstoß gegen europäische Rechtsvorschriften, insbesondere die Verordnungen (EG) Nrn. 998/2003[1], 882/2004[2], 388/2010[3] sowie die Richtlinie 92/95/ΕWG[4] über die Verbringung von Heimtieren, dar.
1. Wenden die zuständigen griechischen Stellen sowie die Behörden der anderen Mitgliedstaaten die genannten Verordnungen sowie die Richtlinie in ausreichendem Maße an?
2. Welche anderen Initiativen wird die Kommission ergreifen, damit der illegalen Ausfuhr und der kommerziellen Ausbeutung von Heimtieren in den Ländern der EU ein Ende bereitet wird?
- [1] ABl. L 146 vom 13.6.2003, S. 1.
- [2] ABl. L 165 vom 30.4.2004, S. 1.
- [3] ABl. L 114 vom 7.5.2010, S. 3.
- [4] ABl. L 327 vom 13.11.1992, S. 54.
ABl. C 243 E vom 20/08/2011