Patientenrechte-Richtlinie — Gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen
6.9.2010
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-7291/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Morten Løkkegaard (ALDE)
Ab dem Jahreswechsel werden die Apotheken in Dänemark verpflichtet sein, Verschreibungen zu bearbeiten, die in anderen EU‑Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, und das, obwohl es dem Apothekenpersonal Probleme bereitet, die Authentizität der Verschreibung zu verifizieren und zu prüfen, ob die Verschreibung in einem anderen Mitgliedstaat von einem Angehörigen eines reglementierten Gesundheitsberufs, der hierzu gesetzlich berechtigt ist, ausgestellt wurde.
Hat die Kommission erwogen, eine weitere Frist für das Inkrafttreten der gegenseitigen Anerkennung von Verschreibungen einzuräumen, da mit der Einführung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollsysteme in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist?
ABl. C 243 E vom 20/08/2011