Abkommen über das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP-Abkommen) und Kontrollbesuche der GKI (gemeinsame Kontrollinstanz für Europol) bei Europol
11.3.2011
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002762/2011
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Bendt Bendtsen (PPE)
Aufgrund des TFTP-Abkommens werden schärfere Anforderungen an die Amerikaner gestellt, die genau angeben müssen, an welchen Daten sie interessiert sind, so dass wir möglichst wenige Informationen abgeben. Die Amerikaner müssen nachweisen, dass die Personen, über die sie Daten anfordern, terroristischer Handlungen konkret verdächtig sind. Die sogenannte Massenübertragung von Daten, bei der es darum geht, in einem Zug eine große Menge von Daten über viele Kunden herauszugeben, wird strengeren Vorschriften unterworfen.
Am 11. November 2010 führte die GKI als Aufsichtsbehörde einen Kontrollbesuch bei Europol in Den Haag durch.
Die GKI kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Anträge der amerikanischen Behörden auf Herausgabe von Daten zu ungenau und zu abstrakt seien, so dass es ihr nicht möglich sei, die Notwendigkeit und den Zweck der Herausgabe von Daten zu beurteilen.
1. Was gedenkt die Kommission zur Behebung der im Bericht der GKI aufgezeigten Probleme zu unternehmen?
2. Welche Möglichkeiten bestehen, um bei der Überarbeitung des vorläufigen Abkommens den Abkommenstext zu korrigieren und dadurch den genannten Problemen und den sonstigen Empfehlungen des Berichts der GKI Rechnung zu tragen?
ABl. C 309 E vom 21/10/2011