Antwort von Herrn Dalli im Namen der Kommission
20.5.2011
Die Kommission hat das Thema des illegalen Handels mit Heimtieren und deren Schutz bereits in den Antworten auf die Anfragen zur schriftlichen Beantwortung E‑004525/2008 von Frau Muscardini, E‑003787/2009 des Herrn Abgeordneten, E‑006868/2010 von Herrn Chountis und E‑002270/2011 von Herrn Berlato[1] behandelt.
Die Kontrolle und Durchsetzung der EU‑Vorschriften über Tiergesundheit beim Handel mit Hunden und Katzen fällt in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Daher sind diese für Aufklärungskampagnen hinsichtlich des Kaufs solcher Tiere verantwortlich.
Einige Nichtregierungsorganisationen haben sich bei der Kommission über die fehlende Durchsetzung bestimmter EU‑Vorschriften über den Handel mit Hunden beschwert. Jetzt prüft die Kommission, mit welchen Maßnahmen eine bessere Durchsetzung erreicht werden könnte. Die Kommission kann allerdings bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nur intervenieren, wenn diese die EU‑Vorschriften nicht anwenden; sie hat jedoch keine Handhabe in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, wie etwa die Bedingungen für die Zucht oder den Verkauf von Hunden in Geschäften.
Staatlich anerkannte Organisationen oder Verbände werden von der EU nicht subventioniert.
Die Richtlinie 91/174/EWG des Rates vom 25. März 1991 über züchterische und genealogische Bedingungen für die Vermarktung reinrassiger Tiere[2] gilt für reinrassige Tiere, wie z. B. Hunde. Bis zur Anwendung detaillierter Kriterien für die Zulassung und Anerkennung von Zuchtorganisationen oder -verbänden gelten einzelstaatliche Gesetze für die Kriterien für die Eintragung oder Registrierung in Zuchtbüchern oder Registern, für die Zulassung der Zucht reinrassiger Tiere und für die Verwendung ihrer Samen, Eizellen und Embryonen sowie für das zu ihrer Vermarktung erforderliche Zertifikat.
Wie in den Schlussfolgerungen des Rates über das Wohlergehen von Hunden und Katzen vom 29. November 2010 gefordert (in denen die Kommission aufgefordert wird, zu prüfen, ob Unterschiede zwischen den Maßnahmen bestehen, die die Mitgliedstaaten in Bezug auf den Handel mit Hunden und Katzen sowie die Systeme zur Kennzeichnung dieser Tiere getroffen haben), prüft die Kommission derzeit, ob eine Studie über das Wohlergehen von Hunden und Katzen in die künftige EU‑Strategie für Tierschutz und Tiergesundheit aufgenommen werden soll.
ABl. C 309 E vom 21/10/2011