Parlamentarische Anfrage - E-003540/2011Parlamentarische Anfrage
E-003540/2011

Impfstoff mit Thimerosal für Pflichtimpfungen von Säuglingen

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003540/2011
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Jarosław Leszek Wałęsa (PPE)

In Polen wurde und wird zahlreichen Impfstoffen für Säuglinge Quecksilber in Form von Thimerosal zugesetzt. Quecksilber in jedweder Form ist ausgesprochen toxisch, was die über 4 100 einschlägigen Veröffentlichungen in der Datenbank PubMed und die langjährigen menschlichen Erfahrungen belegen.

Die Säuglingssterblichkeit in Polen ist deshalb doppelt so hoch wie beispielsweise in den skandinavischen Ländern.

In weltweiten Untersuchungen wurde ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Thimerosal sowie verzögerter Sprachentwicklung, ADHD und Autismus nachgewiesen.

Zu den Pflichtimpfungen, die am ersten Lebenstag verabreicht werden, gehören in Polen die BCG- und die Hepatitis-B-Impfung. Es deutet vieles darauf hin, dass der Hepatitis-B-Impfstoff, mit dem einmalig 25 μg Hg (Quecksilber) verabreicht werden, eine ernsthafte Gefahr für das Leben und die Gesundheit des Kindes darstellt. Diese Menge an Quecksilber ist 83-mal höher als der von der EPA für einen Erwachsenen als unbedenklich eingestufte Wert.

In den meisten westlichen Ländern wurde der Impfstoff mit Thimerosal wegen seiner schädlichen Wirkung im Jahr 2000 vom Markt genommen, in den skandinavischen Ländern bereits etwa 1990. Es ist nicht hinnehmbar, dass Impfstoff mit dieser Verbindung für den polnischen Markt zugelassen ist. 2001 gab es in Polen bezüglich des Impfstoffs mit Thimerosal mehrere parlamentarische Anfragen an das Gesundheitsministerium, die jedoch von den einzelnen Regierungen systematisch abgewiesen wurden.

Die polnische Verfassung wie auch das EU‑Recht garantieren den Bürgern den Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie das Recht, ihre Kinder nach ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen.

Ist es nach Ansicht der Kommission denkbar, dass derart gefährliche Substanzen für den EU‑Arzneimittelmarkt zugelassen werden und in Krankenhäusern allgemein Anwendung finden?

Kann sie Maßnahmen ergreifen, um ein Verbot der Anwendung dieses das Leben und die Gesundheit gefährdenden Impfstoffs in Polen durchzusetzen?

ABl. C 309 E vom 21/10/2011