„Sozialtourismus“
28.4.2011
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004473/2011
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
John Bufton (EFD)
Ab 1. Mai 2011 werden Hunderttausende Zuwanderer nach nur dreimonatigem Aufenthalt die Nutzung aller Vorteile und Leistungen im Vereinigten Königreich beantragen dürfen.
Sozialhilfeleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, kommunale Steuerbegünstigungen und Wohngeld werden ihnen dann zur Verfügung stehen, während Zuwanderer bisher ein Beschäftigungsjahr im Vereinigten Königreich nachweisen mussten.
Seit 2004 haben sich — trotz der Prognosen, es würden nur 13 000 Arbeitnehmer kommen — mehr als 1 Million offiziell registrieren lassen, und 650 000 von ihnen sind bisher auch im Vereinigten Königreich geblieben. Die inoffizielle Zahl könnte weitaus höher sein.
Die Änderung der Vorschriften bedeutet auch, dass mehr Zuwanderer in der Lage sein werden, Sozialleistungen für Kinder, die sich noch in ihrem Heimatland befinden, in Anspruch zu nehmen. Zurzeit wird aus Großbritannien Unterhalt für 32 000 Kinder in Osteuropa gezahlt.
Das britische System ist großzügig, und bietet — in Bezug auf den Wert der Währung — auch Leistungen auf einem Niveau, das weit über dem der nationalen Sozialleistungen in den meisten EU‑Mitgliedstaaten liegen.
Ein wachsendes Gefühl des Unmuts in vielen Mitgliedstaaten, unter anderem auch in Deutschland und Frankreich, ist Ausdruck einer Öffentlichkeit, die sich zunehmend ihrer Rechte beraubt sieht.
Was wird die Kommission unternehmen, um EU‑Migranten zu hindern, in andere Teile der Union abzuwandern, um dort Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen?
Welche Beschränkungen werden erarbeitet, um einen „Sozialtourismus“ großen Stils zu verhindern?
Wie gedenkt die Kommission die Massenabwanderung von Bürgern aus einem Teil der EU in einen anderen zu verhindern, die womöglich wirtschaftliche Folgen sowohl für deren Herkunftsländer als auch für die Aufnahmemitgliedstaaten hätte?
ABl. C 314 E vom 27/10/2011