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Parlamentarische Anfrage - E-006141/2011(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-006141/2011(ASW)

Antwort von Herrn Dalli im Namen der Kommission

Der Kommission ist bekannt, dass kürzlich ein Bericht erschienen ist, in dem Bedenken bezüglich der Sicherheit von Glyphosat und von Produkten, die dieses enthalten (z. B. „Roundup“), erhoben werden. Der Herr Abgeordnete wird diesbezüglich auf die Antworten der Kommission auf die schriftlichen Anfragen P-10522/2010 und E-6135/2011[1] verwiesen. Über die besonderen Erkenntnisse der Universität Leipzig ist die Kommission dagegen nicht informiert.

Glyphosat wird weltweit als Herbizid verwendet und ist auch in der EU zugelassen. Der Kommission ist bekannt, dass aufgrund der Verwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft innerhalb und außerhalb der EU Rückstände in Lebens- und Futtermitteln enthalten sein können. Die Kommission hat Rückstandshöchstgehalte für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse für den menschlichen Verzehr sowie für Tierfutter und Produkte tierischen Ursprungs festgelegt. Diese Rückstandshöchstgehalte basieren auf den Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, in denen die Sicherheit der Rückstande für alle EU‑Verbrauchergruppen, einschließlich Kindern, bestätigt wird.

Pflanzenschutzprodukte werden nur dann zur Verwendung in der EU zugelassen, wenn die Antragsteller nachweisen, dass die Verwendung für Verbraucher und Anwender unbedenklich ist und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Verwendung nicht genehmigt werden. Die Zulassung kann, wie die eines jeden Wirkstoffes, im Lichte neuer — von der EFSA bestätigter — Erkenntnisse über negative Auswirkungen überdacht werden.

Dem EU‑Jahresbericht über Pestizidrückstände von 2008[2] zufolge enthalten 6 % des Getreides sowie 0,04 % des Obstes und Gemüses Glyphosat-Rückstände, die jedoch nie über den Rückstandshöchstgehalten liegen. Daher stellen sie für keine Verbrauchergruppe eine Gefahr dar.