Lebensmittelkennzeichnung — tiefgekühltes Frischfleisch
30.9.2011
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-008979/2011
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Andreas Mölzer (NI)
Laut der Firma Lidl gibt es weder auf EU-Ebene noch nach österreichischem Recht die Verpflichtung, Fleischwaren, welche vor der Bearbeitung tiefgekühlt waren, zu kennzeichnen. So findet sich in Österreichs Fleischregalen manchmal kleingedruckt auf der Rückseite der Verpackung der Hinweis „hergestellt aus aufgetautem Fleisch“. Was der Konsument auf den ersten Blick als Frischfleisch wahrnimmt, ist de facto gar nicht so frisch.
Zwar können aufgetaute Lebensmittel zubereitet und danach wieder eingefroren werden — allerdings ergibt sich mit jedem Auftauvorgang ein Qualitätsverlust. Zudem können die Keime, die in jedem Fleisch enthalten sind, sich nach dem Auftauen wieder vermehren und werden erst durch das starke Erhitzen bei der Zubereitung vollständig abgetötet. Experten empfehlen, Fleisch vor dem nochmaligen Einfrieren auf jeden Fall völlig durchzugaren.
1. Gibt es auf EU-Ebene tatsächlich keine Pflicht zur Kennzeichnung von aufgetautem Fleisch?
2. Falls ja: Hat die Kommission keine Bedenken hinsichtlich der Keimbelastung, wenn als Frischfleisch verkaufte Fleischprodukte in Wahrheit aus aufgetautem Fleisch bestehen und vom nichtsahnenden Konsumenten erneut eingefroren werden?
3. Ist eine bessere Kennzeichnung der Fleischprodukte geplant?
4. Falls nein: warum nicht?
ABl. C 154 E vom 31/05/2012