Parlamentarische Anfrage - E-009500/2011Parlamentarische Anfrage
E-009500/2011

Arbeitnehmerfreizügigkeit und Personalrekrutierung innerhalb der EU

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-009500/2011
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Jutta Steinruck (S&D)

Durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV) wird jedem Bürger der Europäischen Union das Recht eingeräumt, sich innerhalb dieser seinen Arbeitsplatz unabhängig von seinem Wohnort in jedem Mitgliedstaat zu suchen. Ebenso haben auch Arbeitgeber die Möglichkeit, Fachkräfte auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu rekrutieren.

Mithilfe von Jobportalen und Arbeitsverwaltungen können entsprechende Arbeitsplatzangebote inseriert und eingesehen werden. Allerdings besteht hier die Problematik, dass nicht in jedem Mitgliedstaat ausländische Stellenangebote uneingeschränkt veröffentlicht werden können. In vielen EU-Ländern ist hierfür eine inländische Steuernummer erforderlich.

Auch die Vermittlung von Jobangeboten durch das europäische Portal EURES ist nur sehr eingeschränkt hilfreich, da es zum einen meist nur einen bestimmten Arbeitnehmertypus anspricht (international orientierte Akademiker) und zum anderen einen äußerst geringen Bekanntheitsgrad aufweist. Zudem ist die Nutzung dieses Portals mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden, was die Vermittlung von Stellenangeboten zusätzlich erschwert. Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen lohnt sich dieser Aufwand daher nur bedingt.

1. Inwieweit ist die Kommission über diese Problematik informiert?

2. Wie kann sichergestellt werden, dass Arbeitgeber innerhalb der EU uneingeschränkt Stellenangebote in staatlichen und privat betriebenen Vermittlungssystemen veröffentlichen können?

3. Wie kann insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen bzw. für private Arbeitsvermittlungsagenturen die Suche nach Fachkräften im EU-Inland erleichtert werden?

4. Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um die Abschottung von Arbeitnehmerpotenzial gegen ausländische Arbeitgeber/Vermittler zu verhindern?

ABl. C 168 E vom 14/06/2012