Parlamentarische Anfrage - E-010520/2011Parlamentarische Anfrage
E-010520/2011

Grundwasserverunreinigung in Venetien

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-010520/2011
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Andrea Zanoni (ALDE)

Europa ist zwar ein Kontinent, der besonders reich an Süßwasser ist, droht jedoch ein unglaublich trinkwasserarmes Gebiet zu werden. Das ist wirklich absurd und auf die Grundwasserverseuchungen zurückzuführen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten, darunter in Italien und hier insbesondere in der Region Venetien, immer häufiger auftreten.

Nach Maßgabe der Wasser-Rahmenrichtlinie 2000/60/EG müssen die Mitgliedstaaten in ihre Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete ein Maßnahmenprogramm aufnehmen, um bis 2015 einen guten Grundwasserzustand zu erreichen, doch nur vier Jahre vor diesem Termin ist die Lage hinsichtlich der Qualität der Grundwasserleiter in Venetien äußerst besorgniserregend.

In dieser Region haben nämlich die örtlichen Behörden auf Ebene der Region und Provinzen in den letzten 30 Jahren eine zügellose Urbanisierung des Gebiets zugelassen und verschiedene Mülldeponien wie die Tiretta und die ehemalige SEV in Padernello sowie Ecoidrojet di Castagnole in der Gemeinde Paese (TV) genehmigt. Nach den Erkenntnissen der Staatlichen Forstverwaltung wurden dort auch illegale Abfälle entsorgt, wodurch sich der Zustand des Bodens und des Grundwassers enorm verschlechtert hat. Im Mai 2011 hat ARPAV, die regionale Umweltschutzbehörde von Treviso, Quecksilber in den Brunnen der Gemeinden Preganziol, Treviso, Casier und Quinto nachgewiesen. Den bekanntgegebenen Daten zufolge wurde in 137 von 518 Brunnen eine über den zulässigen Grenzwerten liegende Quecksilberkonzentration festgestellt. Das ist eine äußerst gefährliche Situation, die selbstverständlich dazu geführt hat, dass die Nutzung der Brunnen wegen der unmittelbaren Folgen für die Gesundheit der Bürger verboten wurde, und die nach Expertenmeinung frühestens nach 10 Jahren behoben sein wird.

Ist die Kommission, die gegenwärtig mit der Prüfung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete befasst sein dürfte, um (wie in Artikel 18 der Richtlinie 2000/60/EG gefordert) für 2012 den Bericht über die Umsetzung der Richtlinie vorzubereiten, über die hier dargelegten schwerwiegenden Sachverhalte unterrichtet und wie bewertet sie diese? Welche Maßnahmen gedenkt sie gegenüber dem Rat zu ergreifen, damit die äußerst wichtige und absolut notwendige Rahmenrichtlinie für den Bodenschutz[1], die immer noch im Rat blockiert wird, verabschiedet werden kann? Sie wurde vom Europäischen Parlament im November 2007 in erster Lesung angenommen und sieht nicht nur die Aufstellung eines Verzeichnisses verunreinigter Standorte vor, sondern verpflichtet die Mitgliedstaaten auch zu deren Sanierung.

ABl. C 180 E vom 21/06/2012