Antwort von Herrn Dalli im Namen der Kommission
23.10.2012
Zur Frage des Schutzes streunender Hunde und Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union[1] verweist die Kommission den Herrn Abgeordneten auf ihre Antwort auf die schriftliche Anfrage E-06543/2011[2].
Da diese Problematik offensichtlich nicht in die Zuständigkeit der EU fällt, ist die Kommission nicht befugt, Rumänien irgendwelche diesbezüglichen Maßnahmen vorzuschreiben.
ABl. C 285 E vom 21/09/2012