Katastrophale Zustände in italienischen Tierheimen (canili)
9.2.2012
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001596/2012
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Angelika Werthmann (NI)
Das italienische Gesetz 2081/91 aus dem Jahr 1991 verpflichtet italienische Kommunen, streunende Hunde in Tierheimen, den sogenannten canili, unterzubringen. Da die Gemeinden mit der Unterbringung der Hunde überfordert waren, wurden Privatfirmen mit dem Unterhalt der Auffanglager betraut. Zwischen 1,80 und 7 EUR erhält der Betreiber am Tag pro Tier. Dies hat zu einer rein wirtschaftlichen Betreibung der canili mit Fokus auf Profitmaximierung geführt, ohne dabei das Wohl der Tiere zu berücksichtigen.
Der Großteil der Einrichtungen ist heillos überfüllt, und die Hunde erwarten untragbare Zustände: Tierschutzorganisationen zufolge werden die Hunde in viel zu engen Zwingern untergebracht und erhalten nur so viel Futter, dass es gerade zum Überleben reicht. Aufgrund der katastrophalen hygienischen Bedingungen und der fehlenden veterinärmedizinischen Versorgung sterben viele Hunde an Verletzungen oder Infektionen.
1. Ist sich die Kommission der katastrophalen Zustände in den italienischen canili bewusst?
2. Sieht die neue Tierschutzstrategie (2012-2015) der Kommission konkrete Bestimmungen zu Tierheimen vor?
3. Inwieweit besitzt die Kommission Kompetenzen im Tierschutzbereich, um zur Verbesserung der Situation der canili beizutragen und gemeinsame europäische Mindeststandards für Tierheime vorzuschlagen?
4. Inwieweit kann die Kommission im Rahmen von Art. 13 AEUV tätig werden, wonach die EU und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung ihrer Politiken den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung zu tragen haben?
ABl. C 104 E vom 10/04/2013