Im Zusammenhang mit der Vergabe von Förderungen durch EACEA Tempus haben sich einige Ungereimtheiten ergeben.
So wurde ein vom Verfasser unterstützter Antrag aufgrund einer administrativen Besonderheit im Vorfeld des Verfahrens abgelehnt. In den Verfahren zuvor war dies jedoch kein Problem.
Die Rechtsgrundlage der Medizinischen Fakultäten in Baden-Württemberg sind hinsichtlich Finanzen, Forschung und Lehre unabhängig von ihren jeweiligen Universitäten. Für die Antragstellung wird jedoch die Unterschrift des Rektors/Vizerektors einer Universität gefordert. Bisher war der besondere rechtliche Status der Medizinischen Fakultät kein Problem. Des Weiteren erscheint es so, dass es bei dem Verfahren im Allgemeinen der nötigen Transparenz fehlt.
1. Was wird getan, um bei der Vergabe der Mittel eine höhere Transparenz zu fördern?
2. Entscheiden Fachkräfte über die Vergabe, die sich mit dem Themengebiet auskennen?
3. Inwieweit kann man eine Sonderregelung für medizinische Fakultäten schaffen bzw. wie wird es diesen ermöglicht, sich an diesem Verfahren auch weiterhin zu beteiligen?