Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-011275-12 an die Kommission Artikel 117 der Geschäftsordnung Amelia Andersdotter (Verts/ALE) , Franziska Keller (Verts/ALE) , Paul Murphy (GUE/NGL)
Betrifft: Nicht-Berücksichtigung der Meinung ihrer eigenen Sachverständigen im Bereich „Streitbeilegung Investor — Staat“ seitens der Kommission
In der Nachhaltigkeitsstudie für das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) der EU mit Kanada wird schlussfolgernd festgestellt, dass der Mechanismus zur zwischenstaatlichen Streitbeilegung ein angemesseneres Umsetzungsinstrument im Rahmen des CETA darstelle als die Streitbeilegung zwischen Investor und Staat(1). Dennoch basiert das CETA auf der Streitbeilegung zwischen Investor und Staat und nicht auf der zwischenstaatlichen Streitbeilegung.
Warum hat die Kommission sich dazu entschlossen, der Empfehlung ihrer eigenen Sachverständigen in der Frage der zwischenstaatlichen Streitbeilegung nicht zu folgen?
Kirkpatrick et al. (2011): A Trade SIA Relating to the Negotiation of a Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between the EU and Canada. Development Solutions.