Parlamentarische Anfrage - E-000351/2013Parlamentarische Anfrage
E-000351/2013

Vertragsverletzungen beim Abkommen über das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP-Abkommen)

15.1.2013

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-000351-13
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Alexander Alvaro (ALDE)

Die Kommission wird ausdrücklich gebeten, die folgenden Fragen zu dem Bericht über die zweite gemeinsame Überprüfung der Umsetzung des TFTP-Abkommens ausschließlich mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten.

Datenminimierung

1. Trifft es zu, dass Ersuchen des US-Finanzministeriums um Herausgabe von Daten zu den Zwecken des Abkommens gemäß Artikel 4 des TFTP-Abkommens so eng wie möglich gefasst sein müssen?

2. Trifft es zu, dass der weitaus größte Teil der vom US-Finanzministerium seit dem Inkrafttreten des TFTP-Abkommens beantragten Daten in Wirklichkeit nie von diesem Ministerium abgefragt werden?

Rechte der Betroffenen

1. Trifft es zu, dass jede Person gemäß Artikel 16 des TFTP-Abkommens das Recht hat, die Berichtigung ihrer vom US-Finanzministerium verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen?

2. Trifft es zu, dass die Berichtigung von Daten im engeren Sinne seit dem Inkrafttreten des TFTP-Abkommens sich als technisch nicht durchführbar erwiesen hat?

Aufbewahrungsfrist von Daten

1. Trifft es zu, dass alle nicht extrahierten Daten, die am 20. Juli 2007 oder später beim US-Finanzministerium eingegangen sind, gemäß Artikel 6 des TFTP-Abkommens spätestens fünf Jahre nach Eingang gelöscht werden?

2. Trifft es zu, dass die Daten, die zwischen dem 20. Juli 2007 und dem 20. Oktober 2007 beim US-Finanzministerium eingegangen sind, in Wirklichkeit nicht vor dem 21. Oktober 2012 gelöscht wurden?

Aufsicht

1. Trifft es zu, dass gemäß Artikel 12 des TFTP-Abkommens einem von der Europäischen Kommission benannter Prüfer die Befugnis übertragen wird, alle Suchabfragen der bereitgestellten Daten in Echtzeit und nachträglich zu überprüfen?

2. Trifft es zu, dass es seit dem Inkrafttreten des TFTP-Abkommens gewisse Einschränkungen gegeben hat, die den Prüfer der EU dran gehindert haben, einige Daten einzusehen?

Transparenz

1. Trifft es zu, dass die Parteien gemäß Artikel 13 des TFTP-Abkommens gemeinsam die im Abkommen enthaltenen Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der abgerufenen Zahlungsverkehrsdaten, überprüfen?

2. Trifft es zu, dass insbesondere die Anzahl der abgerufenen Zahlungsverkehrsdaten seit dem Inkrafttreten des TFTP-Abkommens nie Gegenstand der gemeinsamen Überprüfungen war?

ABl. C 346 E vom 27/11/2013