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Parlamentarische Anfrage - E-008093/2013(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-008093/2013(ASW)

Antwort von Herrn Andor im Namen der Kommission

1. Für die Umsetzung der Empfehlung „Investitionen in Kinder — Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ wurde ein neues EU-Instrument benötigt[1]. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission beschlossen, die Website der „Europäischen Allianz für Familien“ in „Europäische Plattform für Investitionen in Kinder (EPIC)“ umzubenennen, wobei die Kernaufgabe beibehalten wurde, d. h. die Führung eines Verzeichnisses über evidenzbasierte vorbildliche Verfahren in der Kinder‐ und Familienpolitik[2]. In der Empfehlung wird die Bedeutung einer hochwertigen, erschwinglichen frühkindlichen Bildung und Betreuung zur Verbesserung der Chancen der Kinder und zur Unterstützung erwerbstätiger Eltern hervorgehoben.

2. Die Europäische Kommission prüft derzeit sorgfältig die Möglichkeiten für Thema und Inhalt eines Europäischen Jahres 2014 anhand der eingereichten Vorschläge (darunter der Vorschlag des Europäischen Parlaments in seiner Schriftlichen Erklärung) sowie der Prioritäten der europäischen Bürgerinnen und Bürger und der EU-Politik in der derzeitigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage.

3. Die Verringerung der (Kinder)Armut um 20 Millionen, eines der Hauptziele der Strategie Europa 2020, wird zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft beitragen. Beim diesjährigen Europäischen Semester hat der Rat fünf länderspezifische Empfehlungen zur Kinderarmut, zehn zum Zugang zu Kinderbetreuung und zwei zu Negativanreizen für Zweitverdiener angenommen.

Der kürzlich veröffentlichte Bericht über die Barcelona-Ziele[3] zeigt, dass die Regierungen die Erwerbstätigkeit von Frauen steigern können, wenn sie für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sorgen. Die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen ist von entscheidender Bedeutung. Neben flexiblen Formen der Arbeitsorganisation und Elternzeit ist dies Bestandteil des empfohlenen Maßnahmenkatalogs für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

ABl. C 65 E vom 05/03/2014