Antwort von Herrn Kallas im Namen der Kommission
7.1.2014
Gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2000/84/EG[1] zur Regelung der Sommerzeit hat die Kommission im Jahr 2007 einen Bericht[2] mit einer Zusammenstellung der Beiträge der Mitgliedstaaten erstellt; die ganzjährige Sommerzeit wurde darin nicht behandelt.
Kein Mitgliedstaat hat Änderungen der bestehenden Sommerzeitregelung zur Sprache gebracht. Deshalb hat die Kommission derzeit nicht die Absicht, alternative Systeme zu untersuchen.
Die Kommission ist weiterhin der Ansicht, dass die in der Richtlinie 2000/84/EG festgelegte Regelung der Sommerzeit nach wie vor zweckmäßig ist, wie sie in ihren früheren Antworten auf die schriftlichen Antworten E-004523/2013, E-9209-9802/2011 und H-103/2010[3] bereits dargelegt hat.
Auf internationaler Ebene gibt es zwar keine Koordinierung der Sommerzeitregelungen, in der Union wird die Sommerzeit jedoch durch die Richtlinie 2000/84/EG insofern koordiniert, als dort festgelegt ist, dass die Sommerzeit am letzten Sonntag im März um 1:00 Uhr morgens Weltzeit beginnt (Artikel 2) und am letzten Sonntag im Oktober um 1:00 Uhr morgens Weltzeit endet.
- [1] Richtlinie 2000/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001, ABl. L 31 vom 2.2.2001.
- [2] KOM(2007)739 endg. vom 23.11.2007.
- [3] http://www.europarl.europa.eu/plenary/en/parliamentary-questions.html
ABl. C 221 vom 11/07/2014