Wie kann Sozialtourismus verhindert werden?
12.12.2013
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-014045-13
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Thomas Mann (PPE)
Gemäß einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen haben nicht erwerbstätige Unionsbürger aus Rumänien einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in der Bundesrepublik Deutschland. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat wenige Tage später entschieden, dass kein Anspruch besteht.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
Was schlägt die Kommission vor, um Sozialtourismus und Armutswanderungen aus ärmeren Regionen in der EU nach Deutschland Einhalt zu gebieten?
Stimmt die Kommission mit meiner Auffassung überein, dass Armutswanderungen von EU-Bürgern im europäischen Recht weder berücksichtigt noch ihre Auswirkungen geregelt sind?
Ist es mit den europäischen Verträgen vereinbar, wenn Deutschland in seinem nationalen Sozialrecht klarstellt, dass kein EU-Bürger Hartz IV erhält, der ausschließlich zur Arbeitssuche nach Deutschland kommt?
Wie beurteilt die Kommission die erneute Ablehnung des Beitritts von Rumänien und Bulgarien zum Schengen-Raum durch zahlreiche EU-Mitgliedstaaten?
ABl. C 268 vom 14/08/2014