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Parlamentarische Anfrage - E-014372/2013Parlamentarische Anfrage
E-014372/2013

REACH: Vertraulichkeit in öffentlichen Konsultationen über die Zulassung chemischer Stoffe

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-014372-13
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Hiltrud Breyer (Verts/ALE)

Die Frage der Vertraulichkeit in öffentlichen Konsultationen über die Zulassung chemischer Stoffe ist wichtig für die Umsetzung der REACH-Verordnung. In den Zulassungsanträgen bezüglich der Verwendung von DEHP und DBP sind beispielsweise viele relevante Seiten als vertraulich eingestuft.

1. Kann die Kommission eine Erklärung und Begründung dafür liefern, dass den Anträgen auf vertrauliche Behandlung beispielsweise im Zulassungsverfahren für DEHP stattgegeben wurde?

2. Wie stellt die Kommission sicher, dass für die öffentlichen Konsultationen hinreichende Informationen veröffentlicht werden?

3. Wie wird die Kommission geeignete Verfahren für die Überprüfung der Zulassungen entwickeln, wenn gemäß Artikel 61 Absatz 2 der REACH-Verordnung Informationen über neue Alternativen vorliegen?

4. Kann die Kommission garantieren, dass Beobachter der zivilgesellschaftlichen Organisationen an den Diskussionen um die REACH-Anträge in den Ausschüssen der ECHA teilnehmen können?

ABl. C 275 vom 21/08/2014