Antwort von Tonio Borg im Namen der Kommission
16.4.2014
Die Kommission soll bis September 2015 ein strategisches Konzept gegen die Wasserverschmutzung durch pharmazeutische Stoffe entwickeln und bis zum 14. September 2017 Maßnahmen vorschlagen, die gegebenenfalls auf Ebene der Union und/oder der Mitgliedstaaten zu ergreifen sind, um gegen die möglichen Umweltauswirkungen von pharmazeutischen Stoffen vorzugehen[1]. Dieses strategische Konzept ersetzt den ursprünglich in der Richtlinie 2010/84/EU[2] und in der Verordnung (EU) Nr. 1235/2010[3] vorgesehenen Bericht.
Bei der Entwicklung des strategischen Konzepts wird die Kommission für eine intensive Konsultation aller Interessenträger und der breiten Öffentlichkeit sorgen.
Der Kommission liegen keine genauen amtlichen Angaben über die Einrichtung von Sammelsystemen für nicht verwendete Arzneimittel in Bulgarien, Zypern und Malta vor. Die Verbesserung von Sammelsystemen für abgelaufene und nicht verwendete Arzneimittel durch die Mitgliedstaaten ist eine politische Option, die bei der Entwicklung des strategischen Konzepts berücksichtigt werden dürfte.
- [1] Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 226 vom 24.8.2013).
- [2] Richtlinie 2010/84/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Pharmakovigilanz (ABl. L 348 vom 31.12.2010).
- [3] Verordnung (EU) Nr. 1235/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human‐ und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur hinsichtlich der Pharmakovigilanz von Humanarzneimitteln und der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien (ABl. L 348 vom 31. 12.2010).
ABl. C 317 vom 16/09/2014