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Parlamentarische Anfrage - E-001975/2014(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-001975/2014(ASW)

Antwort von Herrn Potočnik im Namen der Kommission

Im Einklang mit Artikel 191 Absatz 2 des Vertrags wird in der REACH-Verordnung[1] speziell auf das Vorsorgeprinzip verwiesen.

Gemäß der Mitteilung der Kommission über die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips[2] wird in der Phase der Risikobewertung im Rahmen aller REACH-Verfahren routinemäßig ein vorbeugender Ansatz verfolgt. Bislang war es im Rahmen des REACH-Beschränkungsverfahrens nicht erforderlich, vorbeugende Risikomanagemententscheidungen im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip zu treffen.

ABl. C 317 vom 16/09/2014