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Parlamentarische Anfrage - E-002681/2014(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-002681/2014(ASW)

Antwort von Herrn Borg im Namen der Kommission

In den Rechtsvorschriften über Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte wird die Kommission ermächtigt, Kriterien zur Identifizierung endokrin wirksamer Stoffe zu erarbeiten. Die vorläufigen Kriterien sind in diesen Instrumenten festgelegt und gelten so lange, bis die neuen Kriterien vorliegen.

Für die Festlegung der Kriterien stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Schwierig wird es dadurch, dass in der Wissenschaft nicht unbedingt Einigkeit besteht, wie endokrine Disruptoren zu definieren sind, und dass in den einschlägigen Rechtsvorschriften unterschiedliche Entscheidungsverfahren festgelegt sind. Aus diesen Gründen hat die Kommission 2013 entschieden, eine Folgenabschätzung durchzuführen, um ihre Entscheidung bezüglich der Kriterien zu untermauern. Es ist Kommissionspolitik, eine Folgenabschätzung vorzunehmen, wenn die geplanten Maßnahmen erhebliche Auswirkungen haben; dies gilt auch für Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte. Um eine solide Entscheidungsgrundlage zu schaffen, werden die potenziellen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der möglichen Kriterien bewertet.

Die Folgenabschätzung umfasst außerdem eine öffentliche Anhörung, an der sich alle Interessengruppen beteiligen können. Mit relevanten Interessengruppen einschließlich privaten Unternehmen zu sprechen, ist gängige Praxis und ein integraler Bestandteil der Agenda der Kommission für intelligente Regulierung.

Die Kommission hat bereits — hauptsächlich in der „Endocrine Disrupters Expert Advisory Group“ („beratende Expertengruppe zu endokrinen Disruptoren“)[1] und über ein Mandat für die EFSA[2] — unabhängige Wissenschaftler miteinbezogen. Während der Folgenabschätzung werden weitere Anhörungen stattfinden.

Sobald die Kriterien festgelegt sind, sind sie gemäß den übergeordneten Rechtsvorschriften anzuwenden. Wie viele Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte aufgrund vorläufiger oder neuer Kriterien verboten werden, ist noch nicht bekannt. Dies wird in der Folgenabschätzung bewertet.

ABl. C 355 vom 08/10/2014