Antwort von Tonio Borg im Namen der Kommission
2.5.2014
Die Frau Abgeordnete wird auf die Antworten auf die schriftlichen Anfragen E-004111/2011, E-006543/2011, E-007161/2011, E-002062/2012 und E-005276/2013[1] verwiesen, in denen es um streunende Hunde und deren Behandlung geht.
Die Kommission kann keine Maßnahmen zur Kontrolle der Populationen von streunenden Hunden in Rumänien fördern, da dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU fällt.
- [1] http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/parliamentary-questions.html
ABl. C 335 vom 25/09/2014