Antwort von Herrn De Gucht im Namen der Kommission
11.6.2014
Die Kommission weist die Frau Abgeordnete auf die Antworten E-306/14, E-13215/13 und E-13048/13 hin.
Die Investitionsbestimmungen, die die EU in der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) aushandeln möchte, betreffen grundlegende Prinzipien im Zusammenhang mit Nichtdiskriminierung, ordnungsgemäßen Verfahren, Fairness und Entschädigungen bei unrechtmäßigen Enteignungen. Diese Prinzipien sind Teil der Verfassungstradition aller EU-Mitgliedstaaten und stellen keinerlei Gefahr für die Demokratie dar.
Nach der Praxis der EU und der USA lassen sich in Freihandelsabkommen enthaltene Investitionsschutzstandards nicht unmittelbar vor heimischen Gerichten durchsetzen; deshalb muss im Abkommen selbst ein Durchsetzungsmechanisums verankert werden.
Die EU verfolgt mit ihrem Investitionsschutzansatz das Ziel, hohe Schutzstandards aufrechtzuerhalten, gleichzeitig aber die Mängel des bestehenden Systems zu beheben. EU-Abkommen, und so auch das TTIP-Abkommen, werden Sicherheitsklauseln enthalten, die gewährleisten, dass die Möglichkeiten der Staaten, Regelungen im öffentlichen Interesse zu treffen, nicht beschnitten werden. In den EU-Abkommen wird der Wortlaut der Schutzstandards präzisiert, so dass sie nicht willkürlich ausgelegt werden können. Ferner wird darin das Regelungsrecht der Staaten ausdrücklich bekräftigt und es werden Ausnahmen vom Investitionsschutz vorgesehen, die auch für Maßnahmen in Krisenzeiten gelten. In der öffentlichen Konsultation, die die Kommission zum Thema Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegung im TTIP-Abkommen eingeleitet hat, haben wir darüber hinaus erläutert, wie die Sicherheitsmaßnahmen funktionieren werden. Außerdem haben wir zur Veranschaulichung den Wortlaut der Bestimmungen aus den Verhandlungen zwischen der EU und Kanada vorgelegt.
ABl. C 375 vom 22/10/2014