Größte Giftmülldeponie Europas: Weiterbetrieb trotz fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung
23.4.2014
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-005380-14
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Hiltrud Breyer (Verts/ALE)
Die im ehemaligen Sperrgebiet der DDR gelegene größte Giftmülldeponie Europas Schöneberg/Ihlenberg nahm im Jahre 1979 ohne einen Standortsicherheitsnachweis den Betrieb auf. Mehrere Wasserwerke in der Umgebung wurden inzwischen geschlossen. Gegen eine geplante Erweiterung auf 32 Millionen Tonnen hat der NABU Klage eingereicht.
1. Wie beurteilt die Kommission den Weiterbetrieb der Deponie, für die bis heute weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden ist?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist ein Weiterbetrieb unter diesen Voraussetzungen überhaupt möglich?
3. Wurden der EU fristgerecht der Zustandsbericht der Grund- und Oberflächengewässer betroffenen Wassereinzugsgebiet gemäß der WRRL gemeldet?
4. Wurden von den betroffenen Bundesländern entsprechend der Fristen der WRRL abgestimmte Maßnahmenpläne zur Wiederherstellung der Gewässer in einem einwandfreien ökologischen Zustand erstellt? Wo sind diese einsehbar?
5. Wurden hierfür EU-Mittel beantragt (in welcher Höhe)?
6. In welcher Höhe können EU-Fördermittel für die Umsetzung der WRRL in Anspruch genommen werden?
ABl. C 416 vom 20/11/2014