Antwort von Herrn De Gucht im Namen der Kommission
15.9.2014
Es liegt auf der Hand, dass Einschätzungen der Auswirkungen von Handelsabkommen selbst in den fortschrittlichsten Wirtschaftsmodellen angesichts der allgemeinen Beschränkungen der Analyseinstrumente, die zu ihrer Erstellung verwendet werden, vorsichtig ausgelegt werden sollten. Simulationen auf der Grundlage von Modellen geben wertvolle allgemeine Anhaltspunkte, ihre Ergebnisse sind jedoch lediglich als Einschätzungen zu betrachten. Die Modellergebnisse hängen von den Annahmen ab, die über künftige Bestimmungen des Abkommens angestellt werden. Darüber hinaus beruhen Modelle notwendigerweise auf der Vereinfachung komplexer Wechselwirkungen innerhalb von und zwischen Volkswirtschaften. Fragen des Arbeitsmarkts sind besonders schwer in einem Modell darzustellen, weil sie enorm komplex sind und es an geeigneten hochwertigen Daten fehlt, um dies umfassend zu beschreiben. Daher liegt den normalen berechenbaren allgemeinen Gleichgewichtsmodellen, die am häufigsten verwendet werden, eine sehr einfache Struktur für Arbeitsmärkte zugrunde, und sie basieren auf der Annahme, dass die Gesamtbeschäftigung in der Volkswirtschaft durch das Inkrafttreten eines Handelsabkommens nicht geändert wird. Es gibt Modelle, in denen ein besonderer Schwerpunkt auf den Arbeitsmarkt gelegt, in der Regel jedoch die Welt außerhalb der nationalen Grenzen als exogene Größe betrachtet wird. Sie wären deshalb außer Stande, die Auswirkungen eines Handelsabkommens auf irgendeine Region der Erde angemessen zu berücksichtigen.
Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte werden anhand von Veränderungen bei der Beschäftigung in den einzelnen Wirtschaftszweigen sowie der Gesamtauswirkungen auf Löhne und Gehälter beschrieben. Diese Standardtechnik ist vielleicht aus Sicht der Politik nicht optimal, bringt jedoch weniger technische Unsicherheiten darüber mit sich, wie die anderen allgemeinen makroökonomischen Auswirkungen ausfallen werden. Modelle, bei denen mit einem anderen Konzept zur Spezifizierung von Arbeitsmärkten die Folgen für die Beschäftigung quantifiziert werden, haben ebenfalls ihre Grenzen. Mit dem bisher in den von der Kommission in Auftrag gegebenen Studien angewandten Konzept wurden daher keine derartigen Auswirkungen berücksichtigt.