Antiterrormaßnahmen gegen den Islamischen Staat im Finanzbereich
17.9.2014
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-006970-14
an den Rat
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Fabio De Masi (GUE/NGL)
Ist dem Rat bekannt, ob die EU-Mitgliedstaaten die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates umgesetzt und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung gegen den Islamischen Staat (IS) ergriffen haben, zu denen das Verbot von Organisationen, das Einfrieren von Vermögen, das Schließen von Bankkonten sowie Reiseverbote und Waffenembargos zählen (bitte angeben, welche von den einzelnen Mitgliedstaaten beschlossenen Maßnahmen aktiv angewandt und umgesetzt wurden und in welchen Fällen dies geschah)? Ist dem Rat bekannt, ob finanzielle Transaktionen zugunsten des IS über Banken in den EU-Mitgliedstaaten getätigt wurden und — falls dem so ist — ob entsprechende Gegenmaßnahmen mittels des Überwachungssystems der betreffenden Banken ergriffen wurden?