Antwort von Vytenis Andriukaitis im Namen der Kommission
17.2.2015
Die Kommission räumt ein, dass zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede bei den nationalen Maßnahmen und Gesetzen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte bestehen. Gemäß dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind für die Festlegung der Gesundheitspolitik und die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung primär die Mitgliedstaaten zuständig.
Die Kommission erinnert daran, dass laut der Grundrechtecharta der EU jede Person das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten hat. Diskriminierung aus jedwedem Grund, einschließlich wegen des Geschlechts, ist verboten. Die Mitgliedstaaten sind bei der Umsetzung von Unionsrecht an die Charta gebunden.
In der Entschließung des Europäischen Parlaments zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten vom 10. Dezember 2013[1] heißt es, dass „die Mitgliedstaaten für die Formulierung und Umsetzung von Strategien im Hinblick auf die reproduktive und sexuelle Gesundheit und die damit verbundenen Rechte“ und „für die Formulierung und Umsetzung der Politik im Bereich Sexualerziehung in Schulen zuständig sind“.
Unter Beachtung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unterstützt die Kommission die Regierungen, indem sie den Austausch bewährter Verfahren fördert, die dazu beitragen, dass die Gesundheitssysteme in der Lage sind, den Gesundheitsanforderungen zu entsprechen, und dass die verfügbaren Mittel möglichst sinnvoll und wirksam eingesetzt werden.
Im Rahmen der umfassenderen aktiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bi-, trans‐ und intersexuellen Personen wird die Kommission in diesem Jahr Daten erheben, finanzielle Unterstützung anbieten, den Austausch bewährter Verfahren fördern und die für diesen Personenkreis relevanten EU-Rechtsvorschriften überwachen. Die Kommission wird außerdem prüfen, ob gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und anderen wichtigen Interessenträgern weitere Maßnahmen getroffen werden können.
- [1] A7-0426/2013, MdEP Edite Estrela — „Bericht über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte“, 2013/2040(INI).