In ihrer Antwort auf die Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002523/2013 vom 5. März 2013 betreffend den Zugang zu Informationen über den Gewahrsam von Drittstaatsangehörigen hat die Kommission auf ihren jüngsten Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 verwiesen.
Die Verordnung enthält keine Angaben zum Betrieb von Haftanstalten; die Kommission legt im Fazit ihres Berichts (KOM(2012)0528) jedoch dar, dass bestimmte Änderungen der Verordnung in Betracht gezogen werden könnten, um insbesondere neue Datenkategorien aufzunehmen.
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung zur Rückkehrpolitik der EU (KOM(2014)0199) die Schwierigkeiten bei der Erhebung von Daten zum Gewahrsam von Migranten beschrieben, wie beispielsweise bei der Erhebung von Angaben zu den grundlegenden Parametern wie durchschnittliche Haftdauer und Gründe für die Inhaftnahme.
1. Beabsichtigt die Kommission, die Verordnung (EG) Nr. 862/2007 zu ändern, damit statistische Daten über den Betrieb von Haftanstalten erhoben werden?
2. Hat die Kommission Maßnahmen — zur Beratung oder nicht — ergriffen, um die Transparenz beim Betrieb von Haftanstalten zu verbessern, damit auf diese Weise die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet genauer und zuverlässiger bewertet werden kann?