Parlamentarische Anfrage - E-009663/2014Parlamentarische Anfrage
E-009663/2014

Zugang zu Hafteinrichtungen für nichtstaatliche Organisationen

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-009663-14
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Marie-Christine Vergiat (GUE/NGL) , Cornelia Ernst (GUE/NGL) , Barbara Spinelli (GUE/NGL) , Malin Björk (GUE/NGL) , Marina Albiol Guzmán (GUE/NGL) , Ulrike Lunacek (Verts/ALE) , Josep-Maria Terricabras (Verts/ALE) , Sylvie Guillaume (S&D) , Pina Picierno (S&D) , Juan Fernando López Aguilar (S&D) , Elly Schlein (S&D) , Cecilia Wikström (ALDE) , Tanja Fajon (S&D) , Kashetu Kyenge (S&D) , Jean Lambert (Verts/ALE) , Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy (S&D)

Der Kommission zufolge (Antwort auf die Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002523/2013 vom 5. März 2013) wird nichtstaatlichen Organisationen gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Richtlinie 2008/115/EG ermöglicht, den Status der Abschiebungshaft von Drittstaatsangehörigen zu überwachen. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, solche Besuche im Rahmen der Verfahrensvorschriften genehmigungspflichtig zu gestalten; dies sollte deutlich dargelegt werden und mit der praktischen Wirksamkeit („effet utile“) der Richtlinie vereinbar sein. Das wiederholte Ablehnen von Anträgen auf den Besuch von Hafteinrichtungen ohne objektive Begründung könnte als Verstoß betrachtet werden.

Die Kommission bestätigt in ihrer Mitteilung zur Rückkehrpolitik der EU (KOM(2014)0199), dass die Umsetzung dieses Artikels „in sieben Mitgliedstaaten nach wie vor problematisch“ ist. In der Zwischenzeit werden die Anträge verschiedener nichtstaatlicher Organisationen auf Zugang zu Hafteinrichtungen weiterhin wiederholt ohne Begründung oder ohne ausreichende Begründung abgelehnt.

1. In welchen Mitgliedstaaten sind sowohl der rechtliche Rahmen als auch die Umsetzung nach wie vor problematisch?

2. Welche Maßnahmen hat die Kommission ergriffen, um die Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, die Richtlinie 2008/115/EG wirksam umzusetzen und diese praktische Wirksamkeit in der Praxis zu achten.

3. Hat die Kommission etwaige Vertragsverletzungsverfahren in die Wege geleitet, wie sie dies in der Antwort auf die genannte Anfrage zur schriftlichen Beantwortung angekündigt hat?