Maßnahmen zur Terrorisumsbekämpfung gegen den Islamischen Staat im Finanzbereich
4.12.2014
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-010257-14
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Fabio De Masi (GUE/NGL)
Ist der Kommission bekannt, ob die EU-Mitgliedstaaten die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates umgesetzt und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung gegen den Islamischen Staat (IS) ergriffen haben, zu denen das Verbot von Organisationen, das Einfrieren von Vermögen, das Schließen von Bankkonten sowie Reiseverbote und Waffenembargos zählen (bitte angeben, welche von den einzelnen Mitgliedstaaten beschlossenen Maßnahmen aktiv angewandt und umgesetzt wurden und in welchen Fällen dies erfolgte)? Ist der Kommission bekannt, ob finanzielle Transaktionen zugunsten des IS über Banken in den EU-Mitgliedstaaten getätigt wurden und — falls dem so ist — ob entsprechende Gegenmaßnahmen mittels des Überwachungssystems der betreffenden Banken ergriffen wurden?
Unter der Nummer E-006970/2014 wurde die gleiche Anfrage schon vom Rat der Europäischen Union beantwortet, der darauf verwies, dass sich die Mitgliedstaaten und die Kommission über Maßnahmen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 unterrichten, der Rat seinerseits aber nicht über diese Information verfügt.