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Parlamentarische Anfrage - E-000083/2015(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-000083/2015(ASW)

Antwort von Herrn Oettinger im Namen der Kommission

Die Weiterverwendungspolitik[1] ist auf eine freie und unbeschränkte Weiterverwendung von Kommissionsunterlagen ausgerichtet und soll die Nutzung von Veröffentlichungen, deren Urheberrechte bei der EU liegen, selbst zu gewerblichen Zwecken ermöglichen. Der Kommission sind wegen der Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Weiterverwendungspolitik in den letzten fünf Jahren Kosten in Höhe von 20 000 EUR entstanden. In vielen Fällen handelte es sich um Missverständnisse bezüglich der Pflicht, die Quelle des betreffenden Dokuments anzugeben.

Vermutet die Kommission einen Missbrauch, reagiert sie mit einer Anfrage zur Klärung des Sachverhalts, der dann gegebenenfalls eine Abmahnung folgen kann.

Entsprechend der Weiterverwendungspolitik wird die Weiterverwendung an gar keine Bedingungen geknüpft oder es dürfen — falls Einschränkungen nötig sind — nur folgende Bedingungen festgelegt werden: a) Angabe der Quelle, b) Keine Verzerrung der ursprünglichen Bedeutung, c) eine Haftungsausschlussklausel. Andere Bedingungen können nur nach Konsultation einer dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe der Kommission festgelegt werden.

Die Websites, über die EU-Veröffentlichungen für die Öffentlichkeit[2] hauptsächlich bereitgestellt werden, verwenden rechtliche Hinweise, die mit der Weiterverwendungspolitik übereinstimmen. Für Unterlagen, die auf Websites der Kommission veröffentlicht werden, und für Daten, die im Offenen Datenportal der EU[3] zur Verfügung gestellt werden, gilt eine besondere Fassung der „Rechtlichen Hinweise für das Europa-Portal“. Darin ist standardmäßig die Angabe der Quelle als einzige Bedingung vorgesehen. Rechtsinformationen und Ausschreibungsdaten, die über die Websites EUR-Lex und TED bereitgestellt werden, dürfen frei weiterverwendet werden und unterliegen seit 2014 keinerlei Lizenzbedingungen mehr.