Parlamentarische Anfrage - E-000704/2015(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-000704/2015(ASW)

Antwort von Marianne Thyssen im Namen der Kommission

1./2. Bei Massenentlassungen und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsverträge müssen Arbeitgeber die sich aus dem EU-Recht ergebenden Verpflichtungen bezüglich der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer erfüllen. Es obliegt den nationalen Behörden, einschließlich der Gerichte, dafür zu sorgen, dass die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien[1], die der Durchsetzung der in Artikel 27 der Grundrechtecharta verankerten Rechte dienen, von dem betreffenden Arbeitgeber unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände ordnungsgemäß und wirksam angewendet werden. Aus der Frage der Damen und Herren Abgeordneten geht hervor, dass die betroffenen Arbeitnehmer ihre Rechte im spanischen Justizsystem durchsetzen konnten.