Antwort von Herrn Moscovici im Namen der Kommission
13.8.2015
Die Kommission hat weder im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 77/799/EWG[1] noch bei der Ausarbeitung der Richtlinie 2011/16/EU[2] Veranlassung dazu gehabt, Luxemburgs Dienstmitteilung „Note de Service“ Nr. 3 vom 21. August 1989 zur Kenntnis zu nehmen. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Mitteilung (welche die Beziehungen zwischen der Steuerverwaltung eines Landes und einzelnen Steuerpflichtigen betrifft) nicht in den Anwendungsbereich der genannten Richtlinien fällt (welche die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten betreffen) und somit nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit letzteren steht.
Im Bereich des schädlichen Steuerwettbewerbs nimmt die Kommission selbst keine Bewertung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten vor. Die Verfahren Luxemburgs für die Erteilung von verbindlichen Steuerauskünften wurden jedoch im Rahmen der Gruppe „Verhaltenskodex“ von den Mitgliedstaaten mehrfach im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung geprüft.
Es ist nicht Aufgabe der Kommission, die Entscheidungen nationaler Parlamente, ob bzw. auf welche Weise sie auf Ersuchen des Europäischen Parlaments eingehen, zu beurteilen.
- [1] Richtlinie des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern und der Steuern auf Versicherungsprämien. ABl. L 336 vom 27.12.1977, S. 15.
- [2] Richtlinie des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1.