Koordinierungsgruppen zur Internetauswertung bei Europol
4.6.2015
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-009059-15
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Cornelia Ernst (GUE/NGL)
Im Europol-Aktionsplan für das Jahr 2015 zur Priorität „Cyberangriffe“ sind ist laut der deutschen Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/4585 vom 10.04.2015) die Einrichtung einer „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ sowie „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ vorgesehen. Außerdem wird eine Arbeitsgruppe „Identifizierung von Cyberbedrohungen mit Auswirkung auf zwei oder mehr Mitgliedstaaten“ eingerichtet, die von Europol und Großbritannien geleitet wird. Dies ist insofern eigenartig, als die britische Regierung für einen ebensolchen Angriff auf den belgischen Provider Belgacom oder die EU-Kommission verantwortlich gemacht wird, Europol damals aber nicht mit Ermittlungen beauftragt wurde.
1. Welche „Internetauswertungsgruppen“ welcher Behörden aus Deutschland, Spanien, Norwegen, der Schweiz, von Europol und Eurojust sind an der „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ bei Europol beteiligt, und welches Ziel wird mit dem Vorhaben verfolgt?
2. Welche Behörden aus Deutschland, Griechenland und Spanien sowie von Europol sind an dem Projekt „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ beteiligt; welches Ziel wird mit dem Vorhaben verfolgt, und welche Art von „Plattformen“ ist überhaupt gemeint?
3. Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die EU-Kommission zur Urheberschaft der im Jahr 2013 bekannt gewordenen Cyberangriffe auf Belgacom oder Einrichtungen der Europäischen Union, und welche eigenen Ermittlungen bzw. Erkundigungen hat sie hierzu angestellt bzw. eingeholt?