Parlamentarische Anfrage - E-010830/2015Parlamentarische Anfrage
E-010830/2015

Aktuelle Informationen zur Situation in Ceuta und Melilla

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-010830-15
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Ernest Urtasun (Verts/ALE) , Ska Keller (Verts/ALE)

Am 24. Oktober 2014 brachte Kommissionsmitglied Cecilia Malmström in einem Schreiben an den spanischen Innenminister Jorge Fernández Díaz ihre Sorge darüber zum Ausdruck, dass die spanische Regierung Gesetzesänderungen plant, die es den Strafverfolgungsbehörden erlauben würden, Migranten ohne Ausweispapiere direkt nach Marokko auszuweisen. Die Kommissarin hielt dies für einen Verstoß gegen das EU-Recht. Im November 2014 wies Kommissionsmitglied Avramopoulos in einer Plenardebatte zu einer mündlichen Anfrage zum Thema „Ausweisungen im Schnellverfahren und der Gesetzesentwurf für ‚sofortige Abschiebungen‘ in Spanien“ erneut darauf hin, dass die Schnellabschiebung möglicherweise nicht in Einklang mit den aus EU- und Völkerrecht hervorgehenden Pflichten stehe, und dass die Kommission bei der Verletzung von EU-Recht durch einen Mitgliedstaat sofort die entsprechenden Maßnahmen ergreifen werde. Er kündigte ebenfalls an, in den kommenden Monaten Ceuta und Melilla zu besuchen.

Die Veröffentlichung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit am 31. März 2015 im spanischen Amtsblatt und die im April 2015 in Kraft getretenen Verordnung zur Legalisierung der Schnellabschiebungen geben Anlass zu folgenden Fragen:

Hat die Kommission eine Antwort auf das Schreiben des Kommissionsmitglied Malmström erhalten?

Wann wird Kommissionsmitglied Avramopoulos Ceuta und Melilla besuchen?

Was wird die Kommission dagegen unternehmen, dass Spanien mit der Legalisierung der Schnellabschiebung gegen EU- und Völkerrecht verstößt?