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Parlamentarische Anfrage - E-003977/2016Parlamentarische Anfrage
E-003977/2016

Direkte Abgabe von kleinen Mengen von Lebensmitteln an den Endverbraucher

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003977-16
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Herbert Dorfmann (PPE)

In Anhang 14 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte ist festgelegt, dass Mitgliedstaaten Ausnahmeregelungen für den Verkauf unsortierter Eier ab Betrieb und am Markt an den Endverbraucher erlassen dürfen. Durch Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über die Lebensmittelhygiene wird die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen durch den Erzeuger an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte von den Hygienebestimmungen ausgenommen. Im Leitfaden für die Durchführung einzelner Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 unter Nummer 3.3 wird auf Gaststätten vor Ort verwiesen, welche aufgrund der Abgabe von kleinen Mengen von der Verordnung ausgenommen sind. Es stellt sich deshalb die Frage, ob Gaststätten dem Endverbraucher gleichgestellt sind und inwiefern dieses Prinzip auch im Fall der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 Anwendung findet.

Können lokale Gastbetriebe und Gaststätten vor Ort als Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung eingestuft werden und somit kleine Mengen von Primärerzeugnissen beziehen?