Finanztransaktionssteuer in der EU
22.6.2016
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-005061-16
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Barbara Kappel (ENF)
Im September 2011 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für einen Rechtsakt zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer, „damit auch der Finanzsektor seinen fairen Beitrag leistet“. Die Zielsetzung einer Einführung in der gesamten Eurozone wurde schließlich aufgegeben. Im Rahmen der „verstärkten Zusammenarbeit“ wurde die Idee der Finanztransaktionssteuer kürzlich wiederbelebt. Einige Mitgliedstaaten haben einen Kompromissvorschlag des österreichischen Finanzministers Schelling angenommen, welcher die Ausarbeitung von Details über den Sommer hinweg in zwei Arbeitsgruppen vorsieht. Im kommenden September sollen dann die Ergebnisse vorgelegt werden.
1. Wie schätzt die Kommission die fiskalischen Wirkungen einer Finanztransaktionssteuer ein, falls diese lediglich in einzelnen Ländern — im Gegensatz zu allen wichtigen Handelsplätzen — eingeführt wird?
2. Welche Auswirkungen hätte die Einführung einer Finanztransaktionssteuer für jene Mitgliedstaaten der Eurozone, die diese nicht einführen?
3. Wie schätzt die Kommission mögliche Reaktionen der Finanzmarktteilnehmer nach Einführung der Steuer (Reduktion des Handelsvolumens, Geschäftsverlagerungen an Handelsplätze ohne Steuer, Entwicklung neuer steueroptimierter Finanzprodukte) ein?