Antwort von Herrn Vella im Namen der Kommission
20.2.2017
1. Hauptgrund für den Vorschlag der Kommission, den Waschbär in die Unionsliste aufzunehmen, war es, die weitere Ausbreitung in Gebiete, in denen er noch nicht beheimatet ist, zu verhindern. Der Ausschuss für gebietsfremde invasive Arten, der sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammensetzt, hat zu diesem Vorschlag eine befürwortende Stellungnahme abgegeben. Der Kommission ist die Größe der Waschbärpopulation in Deutschland bekannt. Außerdem liegen neuere Anzeichen[1] dafür vor, dass sich die derzeitige Population in Deutschland weiter verdichtet und mit einer weiteren Ausdehnung des Verbreitungsgebiets in Deutschland und Mitteleuropa zu rechnen ist. Aus diesem Grund sind Managementmaßnahmen erforderlich, um zu verhindern, dass sich der Prädationsdruck auf einheimische Arten verstärkt und eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier entsteht.2. Nach der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten[2] ist es zulässig, Tiere, die bereits vor Inkrafttreten der Unionsliste gehalten wurden, weiterhin unter Verschluss zu halten, sofern alle geeigneten Maßnahmen getroffen sind, um deren Fortpflanzung oder Entweichen zu verhindern. Dies gilt auch für nichtgewerbliche Halter wie Auffangstationen, Zoos oder Privatpersonen. Verwaiste und/oder verletzte Tiere können von solchen Einrichtungen aufgenommen werden, sofern die zuständigen Behörden dies für eine angemessene Managementmaßnahme halten, die Tiere unter Verschluss gehalten werden und alle geeigneten Maßnahmen getroffen sind, um deren Fortpflanzung oder Entweichen zu verhindern. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung, da es Anzeichen dafür gibt, dass neu eingebrachte Tiere auch innerhalb Deutschlands dazu beitragen, dass sich der Waschbär weiter ausbreitet.3. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, die Managementmaßnahmen nach den Bedingungen von Artikel 19 der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten festzulegen. Sollte die Kommission eine entsprechende Anfrage erhalten, ist sie gerne bereit, hierbei zu helfen.
- [1] Fischer ML et al. (2016): Assessing and predicting the spread of non-native raccoons in Germany using hunting bag data and dispersal weighted models. Biological Invasions, Band 18, Januar 2016, S. 57-71.
- [2] Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 35).