• DE - Deutsch
  • EN - English
Parlamentarische Anfrage - E-000142/2017Parlamentarische Anfrage
E-000142/2017

Der Waschbär und die Unionsliste der invasiven gebietsfremden Arten

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-000142-17
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Stefan Eck (GUE/NGL)

Der Waschbär, der in Deutschland seit längere Zeit beheimatet ist, wurde von der EU-Kommission durch die am 3. August 2016 in Kraft getretenen Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten aufgenommen.

Dieses ist geschehen, obwohl fundierte wissenschaftliche Beweise für dessen Invasivität fehlen und die Aussichten auf eine Verhinderung seiner Ausbreitung und bzw. seiner Entfernung aus Ökosystemen in Deutschland und anderen EU-Staaten ungünstig sind.

1. Ist der Kommission bewusst, dass die Waschbär-Population in Deutschland auf ca. 700 000 Exemplare geschätzt wurde und ein Management dieser Tiere nur durch tödliche Maßnahmen manchmal mittels barbarischer Totschlagfallen nicht möglich ist, so dass Tierrefugien, Reproduktionsverhinderung usw. vorzuziehen sind?

2. Ist der Kommission bewusst, dass bei einer solchen großen Population aufgrund von starker Bejagung und Verkehrsunfällen vor allem im Frühling und Sommer viele verwaiste bzw. verletzte Waschbären aufgenommen und gepflegt werden müssen und daher das Haltungsverbot von Waschbären durch Auffangstationen/ Tierparks und auch Privatpersonen kontraproduktiv ist?

3. Kann die Kommission intervenieren, damit für nicht letale Managementmaßnahmen in Deutschland zeitnah eine einheitliche Regelung erarbeitet werden kann?