Parlamentarische Anfrage - E-004859/2017Parlamentarische Anfrage
E-004859/2017

Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/6 der Kommission

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004859-17
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Claude Turmes (Verts/ALE) , Michèle Rivasi (Verts/ALE) , Rebecca Harms (Verts/ALE)

Der Vorschlag der Kommission zu der Durchführungsverordnung (EU) 2016/6 sieht eine Änderung von Anhang II vor, in dem Lebens‐ und Futtermittel, denen vor der Ausfuhr in die Union Proben zur Untersuchung auf Caesium-134 und Caesium-137 zu entnehmen sind, aufgeführt werden. Dem Vorschlag zufolge stützen sich die Änderungen auf die von den japanischen Behörden für 2014, 2015 und 2016 vorgelegten Daten über die radioaktive Belastung. Gemeinsam mit dem Vorschlag werden jedoch weder diese spezifischen Daten noch jegliche andere damit im Zusammenhang stehende Analysen veröffentlicht.

Kann die Kommission in diesem Zusammenhang

1. die Daten und Unterlagen der japanischen Behörden sowie etwaige weitere Berechnungen und Analysen, die die Kommission während der Ausarbeitung ihres Vorschlags durchgeführt hat, bereitstellen?

2. für jede einzelne Präfektur Begründungen bezüglich der Daten über die radioaktive Belastung für jede der in dem Vorschlag aufgeführten Änderungen — und zwar namentlich Begründungen dafür, warum es als sicher bzw. erforderlich erachtet wird, die verschiedenen in Anhang II aufgeführten Lebens‐ und Futtermittel zu streichen bzw. hinzuzufügen — vorlegen?

3. eine Definition des Begriffs „geringe Kontrollhäufigkeit“ in Bezug auf die Kontrollen bei der Einfuhr, auf die in Erwägungsgrund 12 des Vorschlags Bezug genommen wird, vorlegen?