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Parlamentarische Anfrage - E-000753/2018(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-000753/2018(ASW)

Antwort von Vytenis Andriukaitis im Namen der Kommission

Die Kommission hat keine Kenntnis von Untersuchungsberichten über den Handel mit Hundefleisch in Indonesien.

Die Kommission möchte dem Herrn Abgeordneten jedoch versichern, dass Fragen der öffentlichen Gesundheit und der Tiergesundheit sowie die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tierschutzes systematisch Bestandteil sowohl von bilateralen Verhandlungen als auch von Freihandelsabkommen mit Handelspartnern sind.

Die gesundheits‐ und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, über die gegenwärtig mit Indonesien verhandelt wird, umfassen das Recht der einführenden Vertragspartei zur Festlegung der von der ausführenden Partei zu erfüllenden Einfuhrbedingungen. Das liefert der EU eine solide Rechtsgrundlage für die Aufrechterhaltung ihrer Politik, die keine Einfuhr von Hundefleisch auf das Gebiet der EU erlaubt. Der Grundsatz gilt auch für die tierseuchenrechtlichen Bedingungen, die die ausführende Vertragspartei einhalten muss, insbesondere die Einfuhrbedingungen zur Verhinderung der Einfuhr von mit Tollwut infizierten Tieren in die EU. Die Kommission überwacht die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Veterinärkontrollen an den EU-Außengrenzen, mit dem Ziel, jegliche Einfuhr von Waren und Tieren zu verhindern, die einschlägige Bestimmungen nicht erfüllen, bzw. illegale Einfuhren zu verhindern. Hundefleischimporte aus Indonesien, oder aus irgendeinem anderen Land, wären daher unter keinen Umständen zulässig.

Die Kommission hat keine Befugnisse, um direkt in Drittländern im Bereich des Tierschutzes tätig zu werden, sie wird jedoch weiter für das Thema sensibilisieren, unter anderem durch die Aufnahme der Zusammenarbeit im Tierschutz in das Freihandelsabkommen mit Indonesien, das derzeit ausgehandelt wird.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2018
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