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Parlamentarische Anfrage - E-003085/2018Parlamentarische Anfrage
E-003085/2018

Stellungnahme zu menschenrechtsverletzenden Praktiken der Grenzpolizei der EU-Staaten Kroatien, Ungarn und Slowenien

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003085-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Dietmar Köster (S&D)

1) Die EU hat sich zumindest in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta den Menschenrechten verschrieben. Allerdings verstoßen die Polizeien Ungarns, Kroatiens und Sloweniens mit ihren Praktiken, die europäischen Grenzen zu „schützen“, immer wieder gegen diese offiziellen Vereinbarungen[1]. Flüchtende und Asylsuchende mit Gewalt daran zu hindern, Schutz zu suchen, verstößt zudem gegen europäisches und internationales Recht. Das Innenministerium Ungarns hat die dokumentierten Gewalttaten mit dem „Schutz der EU-Grenzen“ gerechtfertigt[2]. Wie steht die Kommission dazu?

2) An den EU-Grenzen Ungarns, Kroatiens und Sloweniens werden Asylsuchende ohne Einzelfallprüfung im Kollektiv ausgewiesen. Dies widerspricht dem Verbot von Kollektivausweisungen ohne Einzelfallprüfung gemäß Artikel 78 AEUV sowie Artikel 19 der EUGC. Wie geht die EU damit um?

3) Die EU unterstützt Ungarn und Kroatien finanziell im Bereich der Grenzsicherung. Welche öffentlichen Dokumente gibt es diesbezüglich, und wie hoch sind die finanziellen Mittel, die dort eingesetzt werden?

Letzte Aktualisierung: 19. Juni 2018
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