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Parlamentarische Anfrage - E-003212/2018(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-003212/2018(ASW)

Antwort von Herrn Avramopoulos im Namen der Europäischen Kommission

1. Die Küstenregionen in Algerien, Tunesien und Libyen können im Rahmen der „Eurosur Fusion Services“ auf der Grundlage einer Risikoanalyse durch die Europäische Agentur für die Grenz‐ und Küstenwache (Frontex) mit optischen und Radar-Satellitenbildern überwacht werden.

2. Frontex wird sich um die Verbesserung des bestehenden Diensteportfolios bemühen. Die Überwachung aus der Luft wird voraussichtlich auf neue Gebiete ausgeweitet.

Der mögliche Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge wird von den Ergebnissen der derzeit durchgeführten Testflüge und Machbarkeitsstudien abhängen. Wenn die Ergebnisse positiv ausfallen, kann der Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge für Überwachungszwecke in das Portfolio der Eurosur Fusion Services aufgenommen werden.

3. Bei dem im Rahmen der Eurosur Fusion Services erfolgenden „Large Area Pre-Frontier Monitoring“ wird der Grenzvorbereich in großen Gebieten (über 500 km2) mithilfe von Referenzkartografietechniken überwacht. Die zu überwachenden Gebiete werden auf Basis von Risikoanalysen sowie zur Unterstützung der strategischen und operativen Bewertung von illegaler Migration und Tätigkeiten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Straftaten festgelegt.

Der Dienst kann von den nationalen Koordinierungszentren der Mitgliedstaaten und vom Frontex-Referat für Risikoanalyse (RAU) angefordert werden. Da die Testphase dieses Dienstes erst kurz vor dem Abschluss steht, wird dieser Dienst bislang noch nicht operativ genutzt.

Letzte Aktualisierung: 6. September 2018
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