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Parlamentarische Anfrage - E-006024/2018Parlamentarische Anfrage
E-006024/2018

Patente auf Braugerste

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-006024-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Pascal Arimont (PPE)

In vielen europäischen Ländern — insbesondere in Belgien — gehört das Brauen von Bieren zu einer jahrhundertealten Tradition. Im Jahr 2016 wurde die Bierkultur in Belgien sogar als Unesco-Kulturerbe anerkannt.

Ebenfalls im Jahr 2016 gewährte das Europäische Patentamt (EPA) zwei Unternehmen drei Patente auf Braugerste (EP2384110, EP2373154 und EP2575433), wobei diese Patente auf konventionelle Züchtungen zurückgehen. Laut Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 98/44/EG sollten solche Patente generell ausgeschlossen werden.

— Wie möchte die EU die Vorgaben der Richtlinie 98/44/EG im Fall der genannten Patente konkret um‐ und durchsetzen?

— Was unternimmt die EU, um Saatgut vor Patentierung zu schützen, damit die Artenvielfalt in Europa geschützt wird und der freie Zugang zu einer breiten Sortenvielfalt auch in Zukunft sichergestellt ist?

Letzte Aktualisierung: 12. Dezember 2018
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