Patente auf Braugerste
28.11.2018
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-006024-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Pascal Arimont (PPE)
In vielen europäischen Ländern — insbesondere in Belgien — gehört das Brauen von Bieren zu einer jahrhundertealten Tradition. Im Jahr 2016 wurde die Bierkultur in Belgien sogar als Unesco-Kulturerbe anerkannt.
Ebenfalls im Jahr 2016 gewährte das Europäische Patentamt (EPA) zwei Unternehmen drei Patente auf Braugerste (EP2384110, EP2373154 und EP2575433), wobei diese Patente auf konventionelle Züchtungen zurückgehen. Laut Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 98/44/EG sollten solche Patente generell ausgeschlossen werden.
— Wie möchte die EU die Vorgaben der Richtlinie 98/44/EG im Fall der genannten Patente konkret um‐ und durchsetzen?
— Was unternimmt die EU, um Saatgut vor Patentierung zu schützen, damit die Artenvielfalt in Europa geschützt wird und der freie Zugang zu einer breiten Sortenvielfalt auch in Zukunft sichergestellt ist?