• DE - Deutsch
  • EN - English
Parlamentarische Anfrage - E-002898/2019(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-002898/2019(ASW)

Antwort

Wie der Herr Abgeordnete ausführt, werden in den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2019 zur Vorratsdatenspeicherung für die Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung die Fortschritte zusammengefasst, die im Rahmen des 2017 eingeleiteten Reflexionsprozesses erzielt wurden, um die Anforderungen der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere der Urteile TELE2 und DRI, zu analysieren und um Leitlinien für die künftige Arbeit an der Definition möglicher Lösungen zu liefern.

In den Schlussfolgerungen des Rates wird hervorgehoben, dass der Einsatz der Vorratsdatenspeicherung und ähnlicher Ermittlungsmaßnahmen sich am Schutz der in der EU‐Charta verankerten Grundrechte und Grundfreiheiten sowie an den Grundsätzen der Zweckbeschränkung, der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit ausrichten sollte.

Darüber hinaus wird in den Schlussfolgerungen präzisiert, dass sämtliche Rechtsreformen, sei es auf nationaler oder europäischer Ebene, den Anforderungen der EU-Charta, so wie sie der Gerichtshof auslegt, entsprechen sollten. Zu den vom Herrn Abgeordneten angesprochenen Fragen hat der Rat jedoch keine Stellung genommen. Der Rat hat die Kommission gemäß Artikel 241 AEUV aufgefordert, eine Studie zur Frage der Vorratsdatenspeicherung durchzuführen.

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2019
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen