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Parlamentarische Anfrage - E-002899/2019Parlamentarische Anfrage
E-002899/2019

Unzulässige Abschalteinrichtungen in EA288-Dieselmotoren

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002899-19
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Patrick Breyer (Verts/ALE)

Medien berichten[1] von internen Dokumenten des Volkswagen-Konzerns, wonach auch EA288-Dieselmotoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen worden sein könnten, um über die Menge des eingespritzten Harnstoffs das Emissionsverhalten auf dem Prüfstand zu manipulieren. Der Konzern bestreitet einen „Einfluss auf die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten“, doch das grundsätzliche Verbot von Abschalteinrichtungen gilt auch bei Einhaltung der Emissionsgrenzwerte. Das Kraftfahrbundesamt als Aufsichtsbehörde soll sich unter Berufung auf frühere Untersuchungen weigern, den neuen Hinweisen und Dokumenten nachzugehen.

1. Welche (unzulässigen oder zulässigen) Abschalteinrichtungen in EA288‐Dieselmotoren sind der Kommission bekannt (bitte ausführen)?

2. Welche Maßnahmen ergreift die Kommission, damit die Bundesrepublik Deutschland ihren Verpflichtungen nachkommt und die zuständige Behörde den neuen Hinweisen bezüglich möglicher unzulässiger Abschalteinrichtungen im Motor EA288 nachgeht?

Letzte Aktualisierung: 4. Oktober 2019
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