Antwort von Vytenis Andriukaitis im Namen der Europäischen Kommission
20.11.2019
Die Kommission misst der Europäischen Bürgerinitiative <QT.START> „ </QT.START>End the cage age<QT.END>“ </QT.END> (Käfighaltung jetzt beenden), die ein Verbot von Käfigen oder Einzelbuchten für Nutztiere fordert, große Aufmerksamkeit bei. Die Kommission wird auf diese Initiative reagieren, sofern diese die in der Verordnung (EU) Nr. 211/2011[1] festgelegten Bedingungen erfüllt.
Die Europäische Union hat Rechtsvorschriften erlassen, durch die der Einsatz von Einzelbuchten oder Käfigen für Nutztiere erheblich eingeschränkt wird.[2]
Auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse[3] ist die Kommission der Ansicht, dass Legehennen in „ausgestalteten Käfigen“ gehalten werden dürfen, die eine ausreichende Fläche aufweisen und mit Einstreu, Nestern und Sitzstangen ausgestattet sind, um ein natürliches Tierverhalten zu fördern.
Derzeit beabsichtigt die Kommission nicht, die Einfuhrbedingungen in Bezug auf den Tierschutz zu ändern.
- [1] Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative (ABl. L 65 vom 11.3.2011, S. 1).
- [2] Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen (ABl. L 203 vom 3.8.1999, S. 53), Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (ABl. L 10 vom 15.1.2009, S. 7) und Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (ABl. L 47 vom 18.2.2009, S. 5).
- [3] EFSA Opinion of the Scientific Panel on Animal Health and Welfare on a request from the Commission related to the welfare aspects of various systems of keeping laying hens (auf Ersuchen der Kommission erstelltes EFSA-Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für Tiergesundheit und Tierschutz über die Tierschutzaspekte verschiedener Systeme zur Haltung von Legehennen). EFSA Journal (2005) 197, S. 1.